Die aktuelle Sechszehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt ab 3. April das Fliegen unabhängig vom Impf- oder Genesungsstatus, d.h. ausnahmslos für alle Mitglieder. Lediglich das Abstandsgebot von 2 m gilt weiterhin.
Entsprechend hat der Vorstand Covid-19-Regeln für die Anwesenheit auf dem Flugplatz überarbeitet, die bei Bedarf wie immer an den aktuellen Stand der behördlichen Vorgaben angepasst werden. Daher bitte öfter hier auf dieser Seite nach dem letzten Aktualiserungsstand (siehe unten) schauen.
Noch zwei Hinweise: auf der Webseite des Landkreises sind weiterhin die aktuellen Informationen zu Covid-19 zu finden und in den Corona-Informationen des Bayrischen Innenministeriums werden die häufigsten Fragen zur Pandemie beantwortet.
letzte Aktualisierung: 2.. April 2022