In der IG Lilienthal e.V. haben sich Modellflieger aus Steinhöring und Umgebung zusammengeschlossen, um gemeinsam ihr Hobby zu pflegen und zu genießen. Informationen zum Verein und seinen Aktivitäten finden sich auf dieser Web-Seite.

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Platzaufteilung

Der Modellflugplatz ist in folgende 5 Zonen auf­ge­teilt:

  • Start und Landebahn (1) bzw. Piste;
  • Pilotenraum (2) zwischen Piste und Vorberei­tungs­raum in Pistenmitte;
  • Streifen zwischen Piste und Vorberei­tungs­raum als Sicherheitszone (3), der nicht betreten werden sollte und nur selten gemäht wird, damit er durch den hö­heren Grasbewuchs leicht erkenn­bar ist;
  • Parkplatz und Vorbereitungsraum (4) für das Abstel­len von Autos und als Aufent­halts­raum für alle Perso­nen, die nicht aktiv fliegen;
  • schmaler Streifen (5) für Katapultstarts, wo das Seil so auszulegen ist, dass der Pilot am Rand des Piloten­raums steht und das Flugzeug nach Osten aufsteigt. Zwangs­läufig ist bei westli­chem Wind kein Katapult­start möglich.

Seilwinden werden bei Bedarf immer am inneren Rande der Piste ausgelegt (6).

Verhalten auf dem Platz

Auf dem Zufahrtsweg (7) ist langsam zu fahren. Land­wirt­schaftliche Fahrzeuge haben Vor­rang.

Alle Personen, die nicht aktiv fliegen, dürfen sich nur im Vorbereitungs­raum bzw. auf dem Parkplatz aufhalten.

Der Flugplatz ist von Abfall frei zu hal­ten.

Platzsperre

Der Vorstand kann, wenn die Umstände dies erfordern (z.B. bei Überflutung), eine Platzsperre aussprechen.

Allgemeine Flugerlaubnis

Fliegen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Es besteht eine gültige Versicherung und ein gültiger Kenntnisnachweis zum Steuern von Flug­mo­dellen ge­mäß Luft­ver­kehrsordnung § 21e.
  • Der Beitrag für das laufende Jahr wurde ge­zahlt.
  • Gültigkeit der Versicherung und des Kennt­nis­nach­weises können gegen­über dem Flu­g­leiter oder einem Vorstands­mit­glied jederzeit nachgewiesen werden.
  • Jugendliche unter 14 Jahren fliegen nur in An­we­sen­heit eines Mitglieds mit Kenntnisnachweis.
  • Modelle haben keinen oder nur elek­trischen Antrieb.
  • Alle eingesetzten elektrischen u. elektroni­schen Kom­po­nenten und Geräte entsprechen den Anfor­de­run­gen der Bundesnetzagentur.
  • Flugmodelle und technische Geräte (z.B. Seilwinden) sind in ordnungsgemäßem Zustand und die Betriebs­hinweise der Hersteller werden beachtet.
  • Modelle über 250 g tragen ein unbrennbares,von außen deutlich sichtbares Schild mit Namen und Adresse des Flugzeugbesitzers.

Senderbetrieb

Voraussetzungen zum Senderbetrieb sind:

  • Der Pilot verfügt über eine Sender mit ei­nem der Kanäle 50 -53 (40 Mhz), 61 - 80 (35 MHz A-Band), 182 - 191 (35 Mhz B-Band) oder über eine 2,4 GHz-Anlage.
  • Der Pilot ist mit Datum, Namen, An­kunfts­zeit und Sendekanal leserlich im Flug­buch ein­ge­tra­gen. Bei Ver­las­sen des Platzes muss ferner die End­zeit notiert werden.
  • Kanaldoppelbelegungen im MHz-Bereich sind über­prüft und eventuell erfor­derliche Absprachen mit anderen Piloten sind erfolgt.

Flugverhalten

Jeder Pilot hat sein Flugverhalten so zu gestal­ten, dass Personen und Umwelt nicht gefährdet oder (insbe­son­dere durch Lärm) gestört werden.

Wer zu wenig Flug­praxis besitzt darf nur unter Aufsicht ei­nes geübten Pilo­ten fliegen. Ist keine Hilfestellung mög­lich, besteht für den Betreffen­den Flug­verbot.

Ferner gilt, dass nur nördlich des Pilotenraumes in einer maximalen Entfernung von 300 m geflogen werden darf.

Darüber hinaus ist über öffentlichen Wegen eine Min­dest­flughöhe von 25 m einzu­hal­ten.

Start und Landung

Start und Landung müssen für alle Anwesenden ver­nehm­lich angekündigt werden.

Vor einem Start muss der Pilot das Einverständ­nis der Piloten haben, die bereits in der Luft sind. Müs­sen einer oder mehrere der Piloten landen, hat der star­tende Pilot solange zu warten bis alle Landun­gen beendet sind und die betreffenden Piloten die Piste verlassen haben.

Gestartet wird in Pistenrichtung bzw. parallel zur Pis­te bei einem Rampenstart, sofern sich niemand in Start­rich­tung vor dem Modell aufhält. Aus der Hand kann ein Start auch nach Norden erfolgen.

Nach dem Start muss sobald als möglich der Pilo­tenraum aufge­sucht werden.

Nach der Landung ist das Flugzeug unver­züglich von der Piste zu holen und im Vor­bereitungsraum abzu­stellen.

Taxibetrieb zwischen Piste und Vorberei­tungsraum ist in beiden Richtungen nicht erlaubt.

Flugleitung

Für sicheren und ordnungsgemäßen Flugbetrieb ist die Flugleitung eine notwendige Aufgabe.

Es gelten folgende Regeln:

  • Das erste Mitglied, das auf dem Flugplatz erscheint, trägt sich im Flugbuch als Flugleiter (FL) ein.
  • Das zweite Mitglied trägt sich ebenfalls als Flugleiter ein, damit beide abwechselnd fliegen können.
  • Verlässt einer der Flugleiter den Platz, wird diese Auf­gabe vom nächsten im Flugbuch eingetragenen Mit­glied übernommen.
  • Mitglieder in der Probephase können keine Flug­lei­tung übernehmen.
  • Flugleiter müssen ferner volljährig und aktive Modell­flieger sein.

Flugleiter sind für die Sicherheit und verantwortlich und somit gegenüber allen anderen Mitgliedern - auch Vor­standsmitgliedern - weisungsbefugt und müssen dafür sorgen, dass

  • die Flugzone eingehalten wird,
  • die Piloten beim Fliegen im Pilotenraum stehen,
  • sich nur aktive Piloten außerhalb des Vorbereitungs­raumes bzw. Parkplatzes aufhalten,
  • Piloten keine Manöver ausführen, die Sachwerte oder gar Personen beschädigen können,
  • die Piloten mit flugtauglichen Modellen fliegen,
  • Modelle und andere Geräte ordnungsgemäß betrie­ben werden und
  • die Flugbuch-Eintragungen der Mitglieder korrekt sind.

Flugverbote

Flugverbote beste­hen

  • über landwirtschaftlich tätigen Personen oder Spa­zier­gängern,
  • an Sonn- und Feiertagen für Flieger mit hoch­fre­quen­ten, lauten Antrieben (in strittigen Fäl­len ent­scheidet ein Vorstands­mitglied),
  • für FPV-Fliegen (aus Sicherheitsgründen),
  • bei und nach Al­ko­holgenuss.

Darüber hinaus kann der Flugleiter für Piloten, die sich fortgesetzt falsch verhalten, ein Flugver­bot für den aktu­el­len Tag aus­sprechen.

Nachtflug

Nachtflugbetrieb ist gemäß Allgemeinverfügung des Luft­amts Süd vom 17.03.23 möglich unter folgenden Bedingungen:

  • Das Flugmodell muss funktionsfähige Lichter führen, die geeignet sind, jederzeit einwandfreien Betrieb in direkter Sicht des Piloten sicherzustellen, und
  • muss mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein, das während des Flugbetriebs einzuschalten ist.

Gastflieger

Gastflieger dürfen nur im Beisein und unter Zustim­mung eines Vereinsmitgliedes fliegen. Ist dies gegeben trägt sich der Gastflieger nach Vorlage des Kenntnis­nachwei­ses und eines gülti­gen Ver­sicherungs­aus­weises mit Ver­siche­rungs­trä­ger und Versicherungs­nummer im Flug­buch ein und erkennt so Flug- und Platz­ord­nung an.

Gelände- und Gerätepflege

Die Zufahrt muss befahrbar gehalten werden.

Die Piste ist von Steinen zu befreien und Un­eben­heiten sind mit geeignetem Material aufzufüllen.

Piste, Pilotenraum, Parkplatz und Vorbe­rei­tungs­raum sind während der Wachstums­pe­ri­ode oder bei Be­darf in der Regel wöchentlich zu mähen.

Der Rasenmäher ist regelmäßig zu reinigen und zu war­ten.

Der Vorstand organisiert und verteilt bzw. vergibt die erforder­li­chen Arbeiten.

© IG Lilienthal e.V.

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